Die Finanzbuchhaltung wird zum entsprechenden Abrechnungsjahr der Kehrbezirksverwaltung geführt. Ein spezieller Jahresabschluss muss nicht durchgeführt werden. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Ausdrucke Sie ihm vorlegen müssen.
Hinweis:
Im neuen Jahr müssen als erstes die Eröffnungsbuchungen der Geldkonten (Eingabe der Anfangsbestände) durchgeführt werden.