Die Eintragungen im Kehrbuch dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die ursprüngliche Eintragung nicht mehr feststellbar ist. Alle Nachträge bzw. Änderungen sind vollständig im Änderungsdienst des Kehrbezirksverwaltungsprogramms (Änderungsprotokoll) zu speichern und zu dokumentieren. Das Änderungsprotokoll ist wesentlicher Bestandteil des Kehrbuches.
Anlegen / Löschen / Ändern aller Adressen
Anlegen / Löschen / Ändern der Wohnungen
Anlegen / Löschen / Ändern der Feuerstätten
Anlegen / Löschen / Ändern der Messergebnisse
Anlegen / Löschen / Ändern der Abgasanlagen
Anlegen / Löschen / Ändern der Verbindungsstücke
Ändern der Durchführungen (Termineingabe bei der Tagesabrechnung oder manuelle Terminänderung im Gebäude).
Anlegen / Löschen / Ändern der Mängel / Abnahmen
Ändern des Gebäudestatus
Ändern der Termine im Feuerstättenbescheid
Anlegen des Feuerstättenbescheids
Die Protokollierung kann temporär über den Button "Protokoll § 19 deaktiviert und auch wieder aktiviert werden. Ist die Protokollierung deaktiviert, wird der Kontrollknopf rot angezeigt. Beim nächsten Programmstart wird die Protokollierung automatisch wieder aktiviert.
Über den Button "Ä" , rechts oben neben dem "F", können alle Protokollierungen eingesehen werden.
Es können Protokolle mit einer Begründung storniert werden. Diese werden trotzdem im Änderungskehrbuch aufgeführt, sind aber als "STORNIERT" gekennzeichnet. Klicken Sie dazu im Fenster "Änderungskehrbuch nach § 19" die Änderung an und anschließend auf Storno.
Hinweis:
Die ehemalige Kehrbuchprotokollierung ist hierdurch nicht mehr aktiviert.