Die Protokollierung der Kehrbuchänderungen erfolgt in [UNO KBV] über die "Lebensdauer" des einzelnen Gebührenkürzels. Jedes Gebührenkürzel hat ein Start/-Enddatum. Dieses können Sie einfach wenn Sie die Sicht 3 einschalten
sehen und auch verändern. Hat ein Gebührenkürzel kein Enddatum ist es normal aktiv.
Wenn Sie eine Änderung im Kehrbuch vornehmen verwaltet UNO KBV diese Daten vollautomatisch. Erfassen Sie z.B. am 07.08.Jahr einen Schornstein, wird das Startdatum 07.08.Jahr gesetzt. Löschen Sie z.B. am 07.08.Jahr einen Schornstein, wird das Enddatum 07.08.Jahr gesetzt.
Hinweis:
Das Start- und Enddatum wird nur gesetzt, wenn die Leistungen protokolliert werden.
Sie können gelöschte Gebührenkürzel anzeigen lassen, indem Sie die rechte Maustaste auf das Kehrbuch klicken und anschließend Gelöschte Gebühren zusätzlich auflisten auswählen. Schalten Sie anschließend diese Funktion wieder aus.
Schritt für Schritt:
Klicken Sie die rechte Maustaste auf das Kehrbuch.
Bestätigen Sie Bearbeiten / Start- /Enddatum für das Gebäude setzen.
Schreiben Sie das Start-, oder Enddatum in das dafür vorgesehene Feld.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Ja
Doppelklicken Sie in die Spalte Art links neben der Anzahl der Leistung, welche Sie bearbeiten möchten, und wählen Sie durch anklicken die für die Leistung gültige Funktion aus.
Änderung einer Leistung. Beispiel: Aus einem SKF1 wird im Folgejahr ein SKF2
Schritt für Schritt:
Überschreiben Sie den SKF1 mit dem SKF2.
Speichern Sie die Leistung.
Im Fenster Bestätigung muss Protokollieren aktiviert sein.
Tragen Sie im Datumsfeld den 01.01.Jahr des Folgejahres ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Ja oder drücken Sie
auf der Tastatur
Schritt für Schritt:
Erfassen Sie den Schornstein in der unteren leeren Eingabezeile im Kehrbuch vom Gebäude.
Speichern Sie die Leistung.
Im Fenster Bestätigung muss Protokollieren aktiviert sein.
Tragen Sie im Datumsfeld den 01.01.Jahr des Folgejahres ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Ja oder drücken Sie
auf der Tastatur.
Hinweis:
Es wird automatisch die Grund- und Begehungsgebühr geändert.
Das Kehrbuchänderungsprotokoll können Sie unter Statistiken anwählen und ausdrucken lassen.
Hinweis:
Denken Sie bei Änderungen, wenn sich die Anzahl der Begehungen ändert (z. B. aus einem Haus, welches zweimal begangen wurde wird jetzt ein Haus, welches einmal begangen wird), daran, dass Sie im Feld Begehung die Begehung ändern oder entfernen, bevor Sie die Änderung im Kehrbuch vornehmen.