Wie kann ich separate Termine und Rechnungen für eine Ölmessung und eine Feststoffmessung eingeben bzw. drucken ? (Problem: beide Gebühren sind standardmäßig der Begehungsgruppe M zugewiesen) >> Bitte beachten Sie: Wenn Schon Feststoffmessungen berechnet wurden, stehen diese in "Bearbeitet" und "Berechnet" auf Begehung M. Wenn Sie mitten im Jahr die Begehung auf MF ändern, werden diese Gebühren wieder zur Berechnung freigegeben.
Soll Feststoffmessung mit einer eigenen Überschrift ausgedruckt werden, so erfassen Sie unter "Baurechtliche Tätigkeiten" Feststoffmessung und unter Begehung MF, bei "Messen" bleibt dann nur M stehen. 2. Geben Sie Systembaum / Berechnungsgrundlagen / Leistungskatalog Folgendes ein: für Hessen Bitte korrigieren Sie dann im Anschluss die Leistungen der Liegenschaften per Hand - es wird kein Lauf angeboten. |
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