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Feststoffmessung / Begehung MF

Wie kann ich separate Termine und Rechnungen für eine Ölmessung und eine Feststoffmessung eingeben bzw. drucken ? (Problem: beide Gebühren sind standardmäßig der Begehungsgruppe M zugewiesen)

>> Lösung: Den Gebühren, die der Feststoffmessung zugehören, kann eine separate Begehungsgruppe MF zugewiesen werden. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

>> Bitte beachten Sie: Wenn Schon Feststoffmessungen berechnet wurden, stehen diese in "Bearbeitet" und "Berechnet" auf Begehung M. Wenn Sie mitten im Jahr die Begehung auf MF ändern, werden diese Gebühren wieder zur Berechnung freigegeben.
  1. Geben Sie im Systembaum / Berechnungsgrundlagen / Begehungsgruppen Folgendes ein (Schaltfläche Auswahl / Daten ändern anklicken) :

    Soll Feststoffmessung mit einer eigenen Überschrift ausgedruckt werden, so erfassen Sie unter "Baurechtliche Tätigkeiten"  Feststoffmessung und unter Begehung MF, bei "Messen" bleibt dann nur M stehen.
2. Geben Sie Systembaum / Berechnungsgrundlagen / Leistungskatalog Folgendes ein: für Hessen

Für die restlichen Bundesländer
Bitte korrigieren Sie dann im Anschluss die Leistungen der Liegenschaften per Hand - es wird kein Lauf angeboten.




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