Verwaltungsgericht oder Landratsamt im Feuerstättenbescheid

Unter System / Adressen / Behörden kann die Anschrift für das Verwaltungsgericht und das Landratsamt erfasst werden. Wählen Sie dazu auf der rechten Seite unter Art(2) die zutreffende Behörde aus.

Wenn die Verwaltungsgericht Anschrift oder die Anschrift vom Landratsamt im Feuerstättenbescheid mit angegeben werden muss, wird diese im Druckoptionsfenster des FS Bescheides unter der Option 1 ausgewählt (sie kann aber auch dort erfasst werden).



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